Die Tätigkeit eines Sprengberechtigten ist extrem verantwortungsvoll, aber auch sehr vielseitig. Wer sie ausüben möchte, sollte ein hohes Mass an Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Nervenstärke mitbringen. Darüber hinaus müssen sich interessierte Facharbeiter und Poliere zuvor in einem anspruchsvollen Kurs die Grundlagen Sprengberechtigung A aneignen. Anschliessend sind die Kursabsolventen in der Lage, erfolgreich an der Prüfung „Eidgenössischer Sprengausweis A“ teilzunehmen.
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung als Sprengberechtigter
Im Sprengstoffgesetz wird zwischen allgemeinen und besonderen Sprengarbeiten unterschieden. Für allgemeine Sprengarbeiten ist der sogenannte Ausweis A eine zwingende Voraussetzung. Mit ihm kann der Inhaber nachweisen, dass er alle Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um alltägliche Sprengungen durchführen zu können. Dazu gehören beispielsweise Holz- und Wurzelstocksprengungen, aber auch Abtrags-, Findlings- und Grabensprengungen. Der Interessent eignet sich das erforderliche Wissen für die Prüfung in einem Kurs an, der die Grundlagen Sprengberechtigung A umfasst. An diesem Kurs darf jedoch nicht jeder teilnehmen: Absolventen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und praktische Erfahrungen in der Gewinnung von Mineralien und Gesteinen oder auf Arbeitsstellen des Bauwesens mitbringen. Ausserdem müssen die Teilnehmer absolut zuverlässig sein und nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine jederzeit fachgemässe Verwendung der Sprengmittel zu gewährleisten. Dieser Nachweis wird durch die Zuverlässigkeitsbescheinung nach Artikel 55 Absatz 1 der Sprengstoffverordnung erbracht und setzt unter anderem einen aktuellen Auszug aus dem Strafregisterauszug des Bundesamtes für Justiz voraus. Wer die genannten Anforderungen erfüllt, darf sich die Grundlagen Sprengberechtigung A in einem Kurs aneignen und bei erfolgreicher Teilnahme die Prüfung ablegen. Die Weiterbildungsmassnahme richtet sich insbesondere an Facharbeiter, Bauvorarbeiter und Baupoliere.
Was beinhalten die Grundlagen Sprengberechtigung A?
Wer nach der bestandenen Prüfung in Besitz der Berechtigung A ist, kennt sich mit den unterschiedlichen Sprengmitteln und dem entsprechenden Zubehör optimal aus und kann einfache beziehungsweise allgemeine Sprengarbeiten ohne Probleme ausführen. Das Schadenrisiko muss bei den jeweiligen Sprengarbeiten gering sein, das heisst, es sind für den Berechtigten nur Sprengungen mit maximal fünf Kilogramm Sprengstoff erlaubt. Handelt es sich um pyrotechnische Zündungen, ist höchstens eine Sicherheitsanzündschnur pro Sprengung zulässig. Bevor der Sprengbrechtigte die Sprengung durchführt, muss er diese jedoch sorgfältig planen und ein Zündsystem erstellen. Es geht bei der Tätigkeit also nicht nur um das reine Feuerwerk beziehungsweise die „Knallerei“. Dementsprechend breit gefächert sind auch die Unterrichtsinhalte in den Vorbereitungskursen für die Prüfung.
Wo werden Sprengberechtigte eigentlich gebraucht?
Sprengberechtigte werden vor allem in der Bauwirtschaft gebraucht, wobei dem Strassen- und Tunnelbau eine besondere Bedeutung zukommt. Oft werden aber auch Verkehrswege und Gebäude durch gezielte Sicherheitssprengungen geschützt. Ist ein Verkehrsweg nach einem Rutsch unbefahrbar geworden, kommen ebenfalls Sprengungen zum Einsatz. Sprengberechtigte sind zudem häufig in der Waldwirtschaft und beim Bau von Bergbahnen anzutreffen. Gleiches gilt für die Landwirtschaft. Letztendlich müssen auch Polizei und Armee hin und wieder Sprengungen durchführen.
In der Regel dauern die Vorbereitungskurse für die Prüfung vier volle Tage. Sie finden bei Sprengverbänden wie dem Ausbildungszentrum Sursee des Schweizerischen Baumeisterverbandes statt. Die Prüfungskommission setzt sich aus dem Sprengverband Schweiz, dem Schweizerischen Baumeisterverband, der SAFAS (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten), dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sowie der SUVA zusammen.