In der heutigen Arbeitswelt trifft man immer öfter auf Situationen in denen man auf Hilfe oder eine Rechtsberatung angewiesen ist. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist besonders gefragt und hat ein sehr breites Betätigungsfeld. Die Spezialisierungskurse in Basel werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und St. Gallen angeboten.
Zulassung zum Kurs für Arbeitsrecht in Basel
Die angebotenen Kurse richten sich vor allem an praktizierende Anwälte, welche bereits überdurchschnittliche Erfahrung im Arbeitsrecht haben und über vier Jahre Erfahrung in der Praxis haben.
Der Nachweis der Erfahrung muss mit einer vorgegebenen Anzahl von Fällen aus der eigenen Praxis im Laufe der letzten drei Jahre erbracht werden. Die Kursleitung behält sich vor auch nachträglich Belege hierfür einzufordern. Diese Fälle müssen für den Teilnehmer und sein Betätigungsfeld im Arbeitsrecht repräsentativ sein. Die Fallbeschreibung kann stichworthaft erfolgen.
Juristen, welche keine Anwälte sind (zum Beispiel Notare und Richter), jedoch eng mit dem Arbeitsrecht verbunden sind, können, sofern sie die Teilnahmevoraussetzung erfüllen, ausnahmsweise zum Kurs zugelassen werden.
Kursthemen zur Weiterbildung Fachanwalt für Arbeitsrecht in Basel
Der Arbeitsvertrag im Allgemeinen ist einer der zentralen Punkte des Studiums. Es werden wichtige Abgrenzungen welche im Arbeitsvertrag festgelegt werden besprochen. Hierzu gehören unter anderem:
- Leistungslohn
- Haftung
- Kündigungsschutz
- Geheimhaltung
- Kündigung und Freistellung
- Überstunden
- Geistiges Eigentum
Des Weiteren wird das Thema Versicherungen ausgiebig behandelt. Hier stehen Themen wie Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Arbeitslosenversicherung /Insolvenzentschädigung, Invalidität und berufliche Vorsorge im Vordergrund.
Ein spezieller Teil des Zusatzstudiums zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Basel behandelt das Handwerk im Allgemeinen. Es wird detailliert auf die Vertragsgestaltung, den Arbeitszeiten mit erfolgsabhängiger Entlohnung und die Personalreglemente eingegangen.
Um einen effektiven Kurs zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl der Anwälte und Juristen auf ein Maximum von 25 Personen begrenzt. Die Kursleitung kann jedoch die Teilnehmerzahl reduzieren. Dies geschieht in freien Ermessen der Kursleitung und basiert besonders auf den Qualifikationen und Erfahrungen der Kursteilnehmer.